Leistungsbeschreibung


Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

Welche Unterlagen werden benötigt?


1. Sachkundenachweis (§3 NHundG)
2. Chip-Nummer des Hundes (§4 NHundG)
3. Hundehalterhaftpflichtversicherung (§5 NHundG)
4. Eintragung im Nds. Hunderegister (§6 NHundG)

 

Welche Gebühren fallen an?


Die Gebühren sind in den einzelnen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Harsefeld unterschiedlich gestaffelt und sind aus den Hundesteuersatzungen der Gemeinden ersichtlich!
Die einzelnen Gebühren entnehmen Sie bitte aus den unten stehenden Hundesteuersatzungen.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?


Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Kontaktpersonen

  • Sachbearbeitung Frau Fiz
  • Sachbearbeitung Herr Dahlhaus