Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese ändert den Status im Melderegister.
Verfahrensablauf
Die Meldung muss persönlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich der neue Hauptwohnsitz befindet.
Voraussetzungen
Verlagerung des Lebensschwerpunktes an einen anderen Wohnsitz
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass aller betroffenen Meldepflichtigen
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
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